AGB

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Vertragsgegenstand ist eine heilkundliche Behandlung durch die Heilpraktiker Praxis Mannheim.
Diese kann auch naturheilkundliche Verfahren umfassen, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.

AUSSCHLUSS VON HEILVERSPRECHEN

Es wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben.
Ein Heilversprechen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) erfolgt ausdrücklich nicht.

HINWEIS ZUR BEHANDLUNG

Die Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Therapie.
Falls ärztlicher Rat erforderlich ist, wird eine Überweisung empfohlen.

SCHWEIGEPFLICHT

Der Heilpraktiker bewahrt Stillschweigen über alle Patientendaten.
Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher Entbindung durch den Patienten oder bei gesetzlicher Verpflichtung
(z. B. Meldepflicht oder behördliche Anordnung).

SORGFALTSPFLICHT

Die angewendeten Methoden richten sich nach Ausbildung, Erfahrung und fachlicher Einschätzung
und erfolgen ohne Heilversprechen.

AUFKLÄRUNGSPFLICHT

Der Patient wird verständlich über Diagnose, Therapie, Dauer, Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen aufgeklärt.
Mit Inanspruchnahme der Behandlung bestätigt der Patient, diese Informationen erhalten und verstanden zu haben.

ERSTATTUNG DURCH KRANKENKASSEN

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel nicht.
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen gegebenenfalls anteilig Kosten.
Der Honoraranspruch besteht unabhängig von einer Erstattung.

HONORARVEREINBARUNG

Die Behandlung erfolgt auf Selbstzahlerbasis oder nach individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind im Voraus fällig.
Ratenzahlungen per SEPA-Lastschrift sind nach Vereinbarung möglich.

AUSFALLHONORAR

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in voller Höhe berechnet.
Rechtsgrundlage ist § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug).
Sofern möglich, wird der Termin anderweitig vergeben; in diesem Fall entfällt das Ausfallhonorar.

LABOR- UND MEDIKAMENTENKOSTEN

Kosten für Fremdlabore, diagnostische Tests oder Nahrungsergänzungsmittel trägt der Patient selbst.
Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

PATIENTENDATEN UND DATENSCHUTZ

Alle persönlichen und medizinischen Daten werden in einer Patientenkartei gespeichert.
Es gelten ergänzend die Datenschutzerklärung und DSGVO-Hinweise von Gesundheitsteam Liebe.

ZAHLUNGSABWICKLUNG / SEPA-LASTSCHRIFT

Für Ratenzahlungen kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
Mit Nutzung dieser Zahlungsart erklärt sich der Patient mit dem Einzug der vereinbarten Beträge einverstanden.

BESTELLUNGEN IM NAMEN DES PATIENTEN

Der Patient willigt ein, dass Laborleistungen, diagnostische Tests sowie Nahrungsergänzungsmittel
in seinem Namen bestellt werden dürfen.
Die Kosten trägt der Patient selbst.

ABONNEMENT BEI RATENZAHLUNG

Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung erfolgt die Abwicklung über Stripe.
Mit Einrichtung der Ratenzahlung entsteht ein Abonnement, das bis zum 31.12. des laufenden Jahres läuft
und sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern es nicht 3 Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Es gelten ergänzend die AGB von Gesundheitsteam Liebe.

EINWILLIGUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG

Der Patient erklärt sich einverstanden, dass Berichte, Sitzungszusammenfassungen,
systemische Auswertungen sowie Labor- und Testergebnisse
unverschlüsselt per E-Mail oder über ein datenschutzkonformes System
(z. B. eTermin oder CRM-System) übermittelt werden dürfen.
Dies gilt für persönliche wie auch online durchgeführte Sitzungen.

Terminabsagen

HINWEISE ZU TERMINABSAGEN, NICHT WAHRGENOMMENEN TERMINEN, VORAUSKASSE UND ZAHLUNGSZIELEN

Das Gesundheitsteam Liebe arbeitet mit Therapeut:innen, die eine Bestell- und Terminpraxis führen.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten werden individuelle, verbindliche Behandlungstermine vereinbart.
Diese Termine sind ausschließlich für die jeweilige Kundin / den jeweiligen Kunden reserviert.
Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB
(Heilbehandlung / Coaching im Rahmen der Gesundheitsförderung) zustande.

VORAUSKASSE

Für Ersttermine sowie für im Voraus geplante Termine gilt grundsätzlich Vorauskasse.
Der Termin ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert.
Ohne fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung des Termins.

TERMINABSAGEN, VERSCHIEBUNGEN UND AUSFALLHONORAR

Eine Absage oder Verschiebung des Termins ist wie folgt geregelt:
Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
→ der Termin kann kostenfrei verschoben werden
Absage unter 48 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor dem Termin
→ 50 % des vereinbarten Honorars werden fällig
Absage unter 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen
→ 100 % des vereinbarten Honorars werden fällig
→ kein Anspruch auf Rückerstattung oder kostenfreie Verschiebung
Die Absage kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.

ZAHLUNGSZIELE / ZUZAHLUNGEN

Leistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können – je nach vertraglicher Vereinbarung –
bereits durch den Arbeitgeber abgedeckt sein.
Sofern einzelne Leistungen oder Leistungsteile nicht vom Gesundheitsbudget umfasst sind,
sind diese vom jeweiligen Mitarbeitenden selbst zu tragen.
Rechnungen sind gemäß dem angegebenen Zahlungsziel fristgerecht zu begleichen.
Bei Unklarheiten zu einer Rechnung bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme.
Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden kostenpflichtig angemahnt.
Etwaige Mahn-, Bearbeitungs- oder Verfahrenskosten sind zu erstatten;
der offene Betrag kann erforderlichenfalls rechtlich geltend gemacht werden.

INRECHNUNGSTELLUNG BEI TERMINVERSÄUMNIS
(RECHTLICHER HINTERGRUND)

Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins kommt ein wirksamer Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
Für diesen Termin werden Zeit, Räume und fachliche Kapazitäten verbindlich vorgehalten.
Wird der Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen,
gerät der Kunde in Annahmeverzug im Sinne des § 615 BGB.
In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung,
der Vergütungsanspruch bleibt jedoch bestehen, da die Leistung ausschließlich aus Gründen im Risikobereich des Kunden nicht erbracht werden konnte.
Sofern es gelingt, den Termin anderweitig zu vergeben,
kann im Einzelfall ganz oder teilweise von der Berechnung abgesehen werden.